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Archivbild: Hauptzollamt Oldenburg | Pressefoto

Schwarzarbeitkontrolle

Zollkontrollen auf dem Bau im Oldenburger Land

→ Großkontrolle des Hauptzollamtes gegen Schwarzarbeit

OLDENBURGNIEDERSACHSEN – 39 Unternehmen des Baugewerbes sowie 165 dort beschäftigte Arbeitnehmer:innen wurden am vergangenen Dienstag, den 26. April 2022  von 38 Zöllnern:innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg überprüft. In 26 Fällen geben die Kontrollergebnisse Anlass zu weitergehenden Nachprüfungen. Sieben Identitätsnachweise stellten sich als gefälscht heraus.

„Der Fokus dieser Schwerpunktprüfung lag räumlich auf den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Wittmund. In sieben Fällen wurden uns falsche Identitätsnachweise vorgelegt, die eine Staatsangehörigkeit in der Europäischen Union vortäuschen sollten. Faktisch stammten die werktätigen Personen jedoch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union; sie waren damit nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt,“ erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zu den Hintergründen der Kontrollaktion.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen verlangen zudem nach stetiger Überprüfung dieser Branche. Die Zöllner:innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Mindestlöhne sind zu zahlen

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In anderen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdeckerhandwerk und Gerüstbauerhandwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Beim Baugewerbe handelt es sich außerdem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer:innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer:innen kommt.

Schwarzarbeitsbekämpfung durch FKS

Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen konkurrieren. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen
Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor:

Durch die FKS des Hauptzollamts Oldenburg kam es im Jahr 2021 zu rund 600 Prüfungen von Arbeitgebern, rund 8.000 Arbeitnehmer wurden am Arbeitsplatz zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 8,5 Millionen Euro.

2.250 Strafverfahren konnten durch den Einsatz der FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden; 2.140 Strafverfahren kamen zum Abschluss. Einleitung und Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten stehen im zahlenmäßigen Verhältnis von 210 zu 400.

Die Summe der Verwarnungs- und Bußgelder sowie der Einziehungsbeiträge, die auf eine zollseitige Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind, liegt bei 286.000 Euro, die Summe der verhängten Freiheitsstrafen bei über 32 Jahren. Fast 700.000 Euro an Geldstrafen kamen zur Festsetzung.

Hauptzollamt Oldenburg + Emden

Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg sind Einheiten der FKS an den Standorten Oldenburg und Emden ansässig.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, denn kein Unternehmen, das seine Mitarbeiter:innen ordnungsgemäß beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeiter konkurrieren. Hier mehr zum Thema Schwarzarbeitsbekämpfung …

Text + Pressefoto: Hauptzollamt Oldenburg • Pressesprecher Frank Mauritz

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